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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Gesunderhaltung unserer Beschäftigten ist uns wichtig und wird von unseren Betrieben sehr ernst genommen. Unsere Mitarbeiter*innen sollen sich sicher und gesund durch ihren Berufsalltag bewegen, denn sie sorgen tagtäglich an vorderster Front für die Einhaltung und Umsetzung höchster hygienischer Standards.
Mit technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen tragen wir dazu bei, betriebsbedingte Unfälle und Erkrankungen zu vermeiden. Darüber hinaus haben wir den vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) entwickelten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard in unser Arbeitsschutzkonzept zur Coronavirus-Pandemie integriert.

RKI gelistet

Wir greifen ausschließlich auf vom Robert Koch-Institut geprüfte und anerkannte Mittel und Verfahren für Desinfektionsmaßnahmen gemäß § 18, Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, zurück.
Zum Wirkungsbereich der von uns angewandten Mittel und Verfahren gehört dabei Produkte, die zur Abtötung von vegetativen Bakterien sowie zur Inaktivierung von Viren, was allgemein der Definition „viruzid“ – wirksam gegen behüllte und unbehüllte Viren – entspricht, geeignet sind.
Im Hinblick auf die Dosiergenauigkeit erfüllen die von uns verwendeten Desinfektionsmittel-Dosiergeräte die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, dem Robert Koch-Institut und der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention herausgegebene Richtlinie.

Dokumentation. Penibel. Prüfbar.

Die Organisation, die Wahl der Reinigungs- und Desinfektionsmittel und -verfahren sowie die Häufigkeit der Durchführung der Maßnahmen zur Eindämmung und Verhinderung von Infektionen sowie zur Einhaltung und Gewährleistung bestimmter Hygienestandards werden von unserem Hygienefachpersonal in Zusammenarbeit mit dem/ der Hygienebeauftragten unseres Kunden entlang geltender Gesetzen festgelegt.
Dabei erstellen wir Hygienepläne, in denen der notwendige Umfang der Reinigungs- bzw. Desinfektionsmaßnahmen festgelegt ist. Die einzelnen Pläne werden individuell erstellt und können sich dabei stark voneinander unterscheiden: So hat beispielsweise die Einstufung des hygienischen Umfeldes, und auch die Frequenz an Mitarbeitern, die den Bereich passieren, erheblichen Einfluss auf den jeweiligen Hygieneplan.

Unterweisung. Verständlich. Nachvollziehbar.

Unsere Mitarbeiter*innen werden über jede Änderungen von Hygieneplänen oder Neuerungen bei Reinigungs- und Desinfektionstechniken und -verfahren umgehend informiert und erhalten eine entsprechende zeitnahe fachliche Einweisung. Dabei halten wir den Inhalt der Einweisung schriftlich fest. So stellen wir sicher, dass jede/r Mitarbeiter/in über die Anwendung des Hygieneplans unterrichtet wurde. Unterweisungen werden von uns in regelmäßigen Abständen wiederholt und dokumentiert.

Anweisung. Konsequent. Logisch.

Anweisungen zur Einhaltung und Gewährleistung bestimmter Hygienestandards werden durch uns schriftlich in Hygieneplänen zur Art und Weise der Händedesinfektion, zur Flächendesinfektion sowie zur Geräte- oder Anlagendesinfektion niedergelegt, um einer Verbreitung von Viren und Bakterien vorzubeugen. Dabei formulieren wir Anweisungen immer spezifisch für einzelne Bereiche und Anforderungen.

Anleitung. Verständlich. Regelmäßig.

Unsere Mitarbeiter*innen sind unser höchstes Gut. Deshalb legen wir Wert auf die praktische Einweisung und Anleitung unserer Beschäftigten. Dieses Vorgehen gibt uns und unseren Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen wechselseitig die Möglichkeit, Erfahrungen hinsichtlich praktischer Abläufe, wie Gebrauchstauglichkeit und Verträglichkeit von Produkten, zu melden und zu optimieren.

Nachweisführung. Immer. Transparent.

Hygienische Kontrollen von Desinfektions- und Reinigungsverfahren sowie entsprechenden -abläufen sind Teil unserer Qualitätssicherung.
Mit Hilfe von Hygiene- und Desinfektionsplänen führen wir schriftliche Nachweise zur Einhaltung und Durchführung erforderlicher Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen. Unsere Kunden erhalten detailliert Nachweis, was mit welcher Vorgehensweise gereinigt und desinfiziert wurde (Böden, Flächen, Instrumente, Geräte), womit dies geschah (Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Utensilien) und wie oft, wobei wir sowohl routinemäßige Frequenzen dokumentieren als auch Sofortmaßnahmen bei Kontamination.